Wollen Sie sich schon länger von steigenden Energiekosten befreien? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine eigene Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach! Die aktuellen Neuerungen der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) machen eine PV-Anlage gerade für Privathaushalte noch attraktiver.
Einige der Neuerungen für 2023 sind:
Erhöhung der Vergütungssätze
Seit dem 30.7.2022 gelten neue, höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen (die genauen Informationen werden von der Bundesnetzagentur hier veröffentlich), die ab diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden. Dabei wird zwischen der Volleinspeisung und der Eigenversorgung unterschieden.
Steuerbefreiung für kleine Anlagen
Auf den Ertrag von kleineren PV-Anlagen muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Dies gilt z. B. für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von bis zu 30 kW.
Bürokratische Hürden werden minimiert
Netzbetreiber müssen ab 2025 bundesweit vereinheitlicht ein Portal für digitalisierte Anträge bereitstellen. Bei der Bearbeitung von Anfragen müssen die Netzbetreiber genau vorgegebene Fristen einhalten.
Mehrwertsteuer-Befreiung
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen inklusive aller Komponenten, wie z. B. Wechselrichter und Batteriespeicher, wird nur der Nettopreis in Rechnung gestellt.
Streichung der EEG-Umlage
Vereinfachung der Abrechnung beim Stromverkauf und ggfs. kann der Erzeugungszähler, der bisher vom Netzbetreiter gemietet werden musste, entfallen.
Wirkleistungsbegrenzung entfällt
Für kleine PV-Anlagen bis 25 kW kann jetzt die volle Leistung einer Anlage ins Stromnetz eingespeist werden (die 70-Prozent-Regelung entfällt ab Stichtag: 14.9.2022).
Damit sich die Anschaffungskosten rechnen, muss die Technik optimal geplant werden – deshalb beraten Sie unsere Experten umfassend. Sie erhalten von uns ebenfalls eine ausführliche Beratung zu den Fördermitteln, die aktuell durch Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie mit unserem Fördermittelservice. Hier können Sie sich über die Fördermöglichkeiten informieren.
Anfrage stellen
Vor-Ort-Prüfung
Installation
Solarstrom
Sparen
Gerade im Hinblick auf die steigenden Strompreise ist die Investition in eine eigene Photovoltaik-Anlage eine gute Idee. Der so erzeugte Strom kann zum Beispiel für den Betrieb einer Wärmepumpe oder zum Laden eines E-Autos verwendet werden. Der Eigenverbrauch senkt somit die laufenden Stromausgaben. Aber auch die gestiegenen Vergütungssätze für eine Einspeisung in das Stromnetz machen die Installation von Photovoltaik-Anlagen für Privatkunden wieder attraktiv.
Die Photovoltaik-Anlage besteht grundsätzlich aus den Solarzellen in den Solarmodulen, einem Wechselrichter für die Stromumwandlung und weiteren Schaltvorrichtungen.
Der meiste Strom wird am Tag bei der höchsten Sonneneinstrahlung produziert. Um diese Energie für die Eigennutzung, z. B. am Abend, zu speichern, macht sich die Installation eines Stromspeichers (Batteriespeicher) besonders bezahlt. Durch einen Stromspeicher können Sie Ihren Eigenverbrauch noch einmal deutlich erhöhen und sind somit unabhängig von aktuellen Strompreisen. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz gespeist. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung (die aktuellen Werte werden von der Bundesnetzagentur hier veröffentlicht). Die Höhe hängt von der Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab.
Die Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage liegt heute bei mindestens 25 Jahren. Wird die Anlage jedoch immer fachgerecht gewartet und auch regelmäßig gesäubert, ist sogar eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren möglich. Unabhängig von der ökonomischen Betrachtung können Sie einen guten Beitrag für die Umwelt leisten.
Sie haben sich für eine Photovoltaikanlage entschieden? Dann sollten Sie sich über Ihre Fördermöglichkeiten informieren. Denn je besser Sie diese ausnutzen, desto besser sind Rendite und Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage.
Jetzt direkt ein Angebot für Ihre Photovoltaik-Anlage anfragen!
Förderung durch die Einspeisevergütung
Die bekannteste Förderung für Photovoltaik ist die Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich um den Betrag, den die Netzbetreiber den Betreibern von Solarstromanlagen zahlen, wenn diese Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Einspeisevergütung wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Sie wird als fester Vergütungssatz für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt und richtet sich nach dem Vergütungssatz, der im Monat der Inbetriebnahme der Anlage gültig ist.
Da der Strompreis höher als die Einspeisevergütung ist, lohnt sich ein möglichst hoher Eigenverbrauch des selbsterzeugten Solarstroms. Denn je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto weniger teuren Strom aus dem Netz benötigen Sie. Auf diese Weise sinken Ihre Energiekosten merklich.
Förderung durch die KfW-Bank
Die KfW-Bank vergibt einen speziellen Förderkredit für Strom und Wärme mit einem niedrigen effektiven Jahreszins. Dieser Kredit „Erneuerbare Energien – Standard” wird unter anderem für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen vergeben. Die Kombination mit Förderungen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist hier ebenfalls möglich.
Förderung durch die Bundesländer
Neben der bundesweiten Förderung bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Dazu gehören Zuschüsse ebenso wie Anschaffungshilfen, die Übernahme von Erstberatungskosten und zinsverbilligte Darlehen. Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen können darüber hinaus von regionalen Förderprogrammen profitieren.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung für die Betreiber kleinerer PV-Anlagen Entlastungen von bürokratischen Pflichten sowie eine steuerliche Vereinfachung beschlossen. Ziel dieser gesetzlichen Änderungen ist es, den Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen und nicht mit Steuerpflichten und Bürokratie zu behindern (Bundesgesetzblatt: Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022))
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen an oder in der Nähe eines Wohngebäudes wird eine Umsatzsteuer von Nullprozent fällig. Diese Regelung gilt nicht nur für die eigentliche Anlage, sondern auch auf alle Komponenten wie z. B. die PV-Module, Wechselrichter und den Batteriespeicher. Die Leistung der PV-Anlage muss dafür unter 30 kWp liegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Infoseiten des Bundesfinanzministeriums: Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
Einnahmen durch den Betrieb einer PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 kW in Einfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien werden ab 2022 von der Einkommensteuer befreit – unabhängig von der Verwendung des Solarstroms (Selbstnutzung oder Einspeisung). Für Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Gewerbeeinheiten mit gemischter Nutzung gilt diese Befreiung pro Gewerbeeinheit für PV-Anlagen von bis zu 15 kW. Die Steuerbefreiung gilt bis zu einer Gesamtleistung pro Steuerpflichtigen von maximal 100 kW.
Diese Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022 und gilt nicht nur für neue PV-Anlagen, sondern für alle älteren Anlagen, die diese Kriterien erfüllen. Allerdings können bisherigen Abschreibungen und Kosten nun nicht mehr geltend gemacht werden. Die steuerliche Vereinfachung (Liebhabereiregelung) für kleine PV-Photovoltaikanlagen entfällt ebenfalls.
Es gibt viele Gründe, die für den Einsatz einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung sprechen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie noch einmal aufgeführt.
Sie möchten von den Vorzügen einer Photovoltaikanlage profitieren? Unsere Mitarbeiter freuen sich, Sie zu beraten.